Vorsorge

Wie bestimme ich in gesunden Tagen, was (medizinisch) mit mir geschieht, wenn ich ent­schei­dungs­un­fäh­ig bin?

Viele Menschen befürchten, im Alter, bei einem Notfall oder in schwerer Krankheit einer me­di­zi­nisch­en Behandlung ausgeliefert zu sein, die sie nicht wollen.

Demgegenüber haben sich Mediziner verpflichtet alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um Leben zu erhalten und Krankheiten zu heilen.

Trotzdem muss für jede ärztliche Behandlung eine Einwilligung des Patienten bestehen, damit dem Arzt formaljuristisch keine Körperverletzung angelastet werden kann. Eine Ausnahme davon stellen lediglich akut bestehende Notfallsituationen dar.

Ist ein Patient nun einwilligungsunfähig wird der Arzt zu den üblichen medizinischen Maßnahmen greifen.

Hier setzen drei Instrumente an, die zur Verfügung stehen, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbst­be­stim­mung für die Umsetzung des eigenen Willens Sorge zu tragen: Die Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung.

 

 

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Jutta Mackensen

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