Kurzzeitpflege

In die Kurzzeitpflege kommen Menschen, die zu Hause gepflegt werden und nur vorübergehend sta­ti­o­nä­re Hilfe und Betreuung benötigen.


Sie bereitet Pflegebedürftige nach einem Klinikaufenthalt (Krankenhaus-Anschlusspflege) auf die Rück­kehr in den eigenen Haushalt vor oder ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich be­grenz­te Entlastung, insbesondere

  • in Krisensituationen
  • bei Urlaub oder Krankheit 
  • bei seelischer Überforderung 
  • bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes


Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers, die auf bis zu vier Wochen im Kalenderjahr und eine Gesamtsumme von 1.470 € beschränkt ist. Dieser Be­trag deckt alle notwendigen Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung ab. Der Höchstbetrag ist dabei unabhängig davon, in welche Pflegestufe der Pfle­ge­be­dürf­ti­ge eingestuft ist. Lediglich der Eigenanteil für die Unterkunft und Verpflegung muss selbst ge­tra­gen werden.


Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzzeitpflege sind, dass

  • die ambulante Pflege nicht oder noch nicht im erforderlichen Umfang möglich ist.
  • teilstationäre Pflege nicht ausreicht.


Im Alten- und Pflegeheim Rodenberg bieten wir Ihnen eine eingestreute Kurzzeitpflege an. Dies be­deu­tet, dass sich die Kurzzeitpflegeplätze an unseren freien Kapazitäten orientieren.

Wir empfehlen Ihnen daher – soweit möglich - eine frühzeitige Anmeldung und Beratung.
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Ihre Ansprechpartnerin
Petra Hübner
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Arbeiter-Samariter-Bund
Seniorenpflegezentrum Rodenberg
Allee 15, 31552 Rodenberg