|
In die Kurzzeitpflege kommen Menschen, die zu Hause gepflegt werden und nur vorübergehend stationäre Hilfe und Betreuung benötigen.
Sie bereitet Pflegebedürftige nach einem Klinikaufenthalt (Krankenhaus-Anschlusspflege) auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor oder ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung, insbesondere
- in Krisensituationen
- bei Urlaub oder Krankheit
- bei seelischer Überforderung
- bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers, die auf bis zu vier Wochen im Kalenderjahr und eine Gesamtsumme von 1.470 € beschränkt ist. Dieser Betrag deckt alle notwendigen Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung ab. Der Höchstbetrag ist dabei unabhängig davon, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige eingestuft ist. Lediglich der Eigenanteil für die Unterkunft und Verpflegung muss selbst getragen werden.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzzeitpflege sind, dass
- die ambulante Pflege nicht oder noch nicht im erforderlichen Umfang möglich ist.
- teilstationäre Pflege nicht ausreicht.
Im Alten- und Pflegeheim Rodenberg bieten wir Ihnen eine eingestreute Kurzzeitpflege an. Dies bedeutet, dass sich die Kurzzeitpflegeplätze an unseren freien Kapazitäten orientieren.
Wir empfehlen Ihnen daher – soweit möglich - eine frühzeitige Anmeldung und Beratung.
Rufen Sie uns an!
|
|
Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren?
Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
|
|
|
|
Ihre Ansprechpartnerin
Petra Hübner
steht Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.
-
Telefon: 0 57 23 / 951-0
Telefax: 0 57 23 / 951-444
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Arbeiter-Samariter-Bund
Seniorenpflegezentrum Rodenberg
Allee 15, 31552 Rodenberg
|
|