Hospizarbeit

Sterben und Tod sind gesellschaftliche Tabu-Themen. Sie gehören zum Leben und werden den­noch ausgeblendet und verdrängt.

Gleichzeitig fragen sich besonders alte und schwerstkranke Menschen oft, welche Wertschätzung ihnen am Ende ihres Lebens entgegengebracht wird.

Die jeweilige Auffassung von Hospizarbeit hat starken Einfluss auf die Sterbekultur in Alten- und Pfle­ge­hei­men.


Für uns umfasst sie, dass der Sterbende

  • nach seinen Wünschen, 
  • möglichst schmerzfrei, 
  • spirituell begleitet, 
  • in vertrauter Umgebung, 
  • nach seinem eignen Rhythmus, 
  • ungestört, 
  • optimal pflegerisch und ärztlich versorgt

die letzte Phase seines Lebens erleben kann.

Deshalb engagieren sich unsere qualifizierten Fachkräfte besonders für eine menschenwürdige Ster­be- und Trauerbegleitung.


Beim Heimeinzug werden Informationen über Wünsche und Vermächtnisse im Stammblatt auf­ge­nom­men. Existentielle Erfahrungen des Lebens, die Religiosität oder auch Weltanschauung wer­den ergründet. Dazu gehört auch die Information über eine Patientenverfügung.

Wenn der Bewohner in eine finale Phase seines Lebens gerät und es absehbar ist, dass der Tod nä­her rückt, so stellen sich die Pflegekräfte und der Begleitende Soziale Dienst auf diese be­son­de­re Situation ein:

  • Die Pflegemaßnahmen bezüglich Mobilität, Körperpflege und Ernährung verändern sich. Das Prinzip der aktivierenden, weicht einer finalen Pflege.
  • Der Rhythmus von Schlaf und Wachsein, von Wohlsein und Unwohlsein bestimmen die Ver­sor­gung. 
  • In Absprache mit dem Hausarzt finden behandlungspflegerische Maßnahmen statt. Schmerz­lin­de­rung hat erste Priorität. 
  • Die Entscheidung von Bewohner, Angehörigen oder dem Betreuer und dem Hausarzt regelt den Umgang mit der Patientenverfügung.
  • Entsprechend der Biografie oder auf Wunsch des Bewohners bzw. seiner Angehörigen wird externer spiritueller Beistand angefordert. Dazu bestehen Absprachen mit den jeweiligen Kirchengemeinden.
  • Die Umgebung des Sterbenden wird so vertraulich wie möglich erhalten. Das Zimmer wird nicht gewechselt. 
  • Nach Möglichkeit und signalisiertem Bedürfnis ist eine Person anwesend. Die jeweiligen Pfle­ge­kräf­te wechseln sich bei der Begleitung ab, besonders gewachsene Bindungen finden Be­rück­sich­ti­gung.


Auch die Angehörigen befinden sich jetzt in einer besonderen Situation und brauchen Begleitung. Die Fachkräfte richten ein besonderes Augenmerk auf die Belastbarkeit und geben Raum für Em­pfin­dun­gen.


Nach dem Eintritt des Todes ist die notwendige ärztliche Untersuchung sichergestellt.
Der Verstorbene verbleibt mindestens zwei Stunden im Zimmer. Angehörige und Mit­ar­bei­ter­in­nen, Mitarbeiter können sich verabschieden.
In der Regel wird der Leichnam in der Halle aufgebahrt und verbliebt dort bis zur Abholung durch den Bestatter. Die Angehörigen benachrichtigen und beauftragen den Bestatter. Ein Mitarbeiter des Hauses begleitet den Bestatter und verabschiedet den Bewohner aus dem Haus.

Im Wohnbereich wird die Nachricht des Todes bekannt gegeben. Am Platz des Verstorbenen wird eine Kerze aufgestellt. In Gruppenveranstaltungen wird des Bewohners gedacht und seine Per­son gewürdigt. Eine Abordnung der Mitarbeiter und gegebenenfalls ein Mitbewohner gehen zur Trauerfeier. Im Wohnbereich wird immer mal wieder an den Verstorbenen erinnert. Die Trauer der Mitbewohner wird aufgegriffen.

Die Mitarbeiter haben in den täglichen Dienstübergaben die Möglichkeit, die Empfindungen aus­zu­drücken. Die Pflegedienst- und Wohnbereichsleitungen achten auf die Psychohygiene der Pfle­ge­kräf­te.

 

 

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Arbeiter-Samariter-Bund
Seniorenpflegezentrum Rodenberg
Allee 15, 31552 Rodenberg