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Sterben und Tod sind gesellschaftliche Tabu-Themen. Sie gehören zum Leben und werden dennoch ausgeblendet und verdrängt.
Gleichzeitig fragen sich besonders alte und schwerstkranke Menschen oft, welche Wertschätzung ihnen am Ende ihres Lebens entgegengebracht wird.
Die jeweilige Auffassung von Hospizarbeit hat starken Einfluss auf die Sterbekultur in Alten- und Pflegeheimen.
Für uns umfasst sie, dass der Sterbende
die letzte Phase seines Lebens erleben kann.
Deshalb engagieren sich unsere qualifizierten Fachkräfte besonders für eine menschenwürdige Sterbe- und Trauerbegleitung.
Beim Heimeinzug werden Informationen über Wünsche und Vermächtnisse im Stammblatt aufgenommen. Existentielle Erfahrungen des Lebens, die Religiosität oder auch Weltanschauung werden ergründet. Dazu gehört auch die Information über eine Patientenverfügung.
Wenn der Bewohner in eine finale Phase seines Lebens gerät und es absehbar ist, dass der Tod näher rückt, so stellen sich die Pflegekräfte und der Begleitende Soziale Dienst auf diese besondere Situation ein:
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Die Pflegemaßnahmen bezüglich Mobilität, Körperpflege und Ernährung verändern sich. Das Prinzip der aktivierenden, weicht einer finalen Pflege.
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Der Rhythmus von Schlaf und Wachsein, von Wohlsein und Unwohlsein bestimmen die Versorgung.
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In Absprache mit dem Hausarzt finden behandlungspflegerische Maßnahmen statt. Schmerzlinderung hat erste Priorität.
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Die Entscheidung von Bewohner, Angehörigen oder dem Betreuer und dem Hausarzt regelt den Umgang mit der Patientenverfügung.
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Entsprechend der Biografie oder auf Wunsch des Bewohners bzw. seiner Angehörigen wird externer spiritueller Beistand angefordert. Dazu bestehen Absprachen mit den jeweiligen Kirchengemeinden.
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Die Umgebung des Sterbenden wird so vertraulich wie möglich erhalten. Das Zimmer wird nicht gewechselt.
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Nach Möglichkeit und signalisiertem Bedürfnis ist eine Person anwesend. Die jeweiligen Pflegekräfte wechseln sich bei der Begleitung ab, besonders gewachsene Bindungen finden Berücksichtigung.
Auch die Angehörigen befinden sich jetzt in einer besonderen Situation und brauchen Begleitung. Die Fachkräfte richten ein besonderes Augenmerk auf die Belastbarkeit und geben Raum für Empfindungen.
Nach dem Eintritt des Todes ist die notwendige ärztliche Untersuchung sichergestellt.
Der Verstorbene verbleibt mindestens zwei Stunden im Zimmer. Angehörige und Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter können sich verabschieden.
In der Regel wird der Leichnam in der Halle aufgebahrt und verbliebt dort bis zur Abholung durch den Bestatter. Die Angehörigen benachrichtigen und beauftragen den Bestatter. Ein Mitarbeiter des Hauses begleitet den Bestatter und verabschiedet den Bewohner aus dem Haus.
Im Wohnbereich wird die Nachricht des Todes bekannt gegeben. Am Platz des Verstorbenen wird eine Kerze aufgestellt. In Gruppenveranstaltungen wird des Bewohners gedacht und seine Person gewürdigt. Eine Abordnung der Mitarbeiter und gegebenenfalls ein Mitbewohner gehen zur Trauerfeier. Im Wohnbereich wird immer mal wieder an den Verstorbenen erinnert. Die Trauer der Mitbewohner wird aufgegriffen.
Die Mitarbeiter haben in den täglichen Dienstübergaben die Möglichkeit, die Empfindungen auszudrücken. Die Pflegedienst- und Wohnbereichsleitungen achten auf die Psychohygiene der Pflegekräfte.
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Petra Hübner
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Arbeiter-Samariter-Bund
Seniorenpflegezentrum Rodenberg
Allee 15, 31552 Rodenberg
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